Testament erstellt – Nachfolge geregelt?

Nicht nur die Familie, sondern auch zahlreiche Freunde und Geschäftspartner waren am grossen Geburtstagsfest zugegen. Sein Geschäftsfreund Fritz hat Hans Muster beim Steh-Apéro die Frage zu seiner Nachfolge im Unternehmen gestellt.
Stolz und etwas nonchalante erwiderte Hans, dass er alles geregelt habe. Der nahende Geburtstag habe ihn vor 10 Tagen dazu bewegt, ein Testament aufzusetzen. Handschriftlich, wie es sich gehört. Die Aktien gehen bei seinem Ableben zu je einem Drittel an seine drei Kinder. Alle drei kommen gut miteinander aus und werden bestimmt einen Weg finden das Unternehmen erfolgreich weiterzuführen.
Vielleicht lag es am zweiten Glas Weisswein, dass Fritz etwas hartnäckig insistierte:
«Und was erhält deine Ehefrau, mit der du das Unternehmen aufgebaut hast? Oder was passiert, wenn du einen Schlaganfall hast und in ein Pflegeheim kommst?»
Hans hatte keine Lust diese Diskussion an seinem eigenen Geburtstagsfest weiterzuführen. Zum Glück wurde er genau in diesem Moment von einem alten Bekannten angesprochen, so dass er sich keine Antworten dazu überlegen musste. Doch es wurmte ihn, dass er keine Antworten wusste.
Überlegen wir uns einmal, was tatsächlich passieren würde, wenn Hans Muster nur ein Testament geschrieben hätte. Das würde bedeutet, dass Hans Muster dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung untersteht. Und daraus ergibt sich die Frage: Wem gehört das Unternehmen? Falls das Unternehmen während der Ehe gegründet wurde, ist es Errungenschaft. Sollte Hans das Unternehmen in die Ehe eingebracht haben oder während der Ehe geerbt haben, so wäre es Eigengut. Da das Eherecht dem Erbrecht vorgeht, ist die Klärung dieses Punktes elementar.
Noch schwieriger wird es, wenn der Allein-Unternehmer nicht verstirbt, sondern handlungsunfähig wird. Ein Testament regelt nur den Todesfall. Im Falle der Handlungsunfähigkeit legt ein Vorsorgeauftrag fest, wer und wie u.a. über die finanziellen Themen entschieden wird.
Falls Kinder noch minderjährig sind, kommt die KESB so oder so ins Spiel, da es um den Schutz des Kindesvermögens geht. Andernfalls kann via Vorsorgeauftrag eine andere Regelung getroffen werden.
Achtung Stolperstein: Kontosperrung im Todesfall
Ein oft übersehener, aber äusserst kritischer Punkt ist die sofortige Sperrung von Bankkonten im Todesfall. Sobald eine Bank über den Tod eines Kontoinhabers informiert wird, werden dessen Konten – inklusive gemeinsamer Konten – vorübergehend gesperrt. Auch eine über den Tod hinaus ausgestellte Vollmacht schützt nicht davor. Nur laufende Zahlungen wie Miete, Krankenkassenprämien oder Bestattungskosten können in dieser Zeit noch abgewickelt werden. Doch bis die erbrechtliche Situation geklärt ist, bleibt der Zugriff auf die Konten blockiert. Empfehlung: Jeder Ehepartner sollte ein eigenes Konto besitzen, das ihm im Ernstfall finanzielle Handlungsfähigkeit sichert. Denn wer nur auf gemeinsame Konten setzt, kann plötzlich vor erheblichen Liquiditätsproblemen stehen.
Aus Sicht der Beratungspraxis legen wir nahe, folgende Punkte zu beachten, um bei Schicksalsschlägen möglichst gewappnet zu sein:
- Die Eigentumsrechte an den Aktien sowie die Mehrwertbeteiligung sind im Ehe- und Erbvertrag klar zu regeln. Idealerweise sollte auch die Berechnung des Unternehmenswertes für familieninterne Transaktionen festgehalten werden. Je klarer die erbrechtliche Situation geregelt wird, desto weniger wichtig ist ein zusätzliches Testament.
- Ganz wichtig ist ein Vorsorgeauftrag, der festlegt, wer die finanzielle Verantwortung übernimmt.
- Ebenso wichtig ist die Überprüfung der organisatorischen Strukturen. Bei einer AG wäre es fahrlässig, wenn der Unternehmer der einzige Verwaltungsrat wäre. Eine Notfall-Situation sollte durchdacht werden: Ist das Unternehmen weiter handlungsfähig? Ist der Zugriff auf die Liquidität sichergestellt? Ist die kurz- und mittelfristige Führung sichergestellt?
Fazit
Ein Testament allein ist in der Regel keine ausreichende Nachfolgelösung. Wer seine Familie und sein Unternehmen absichern will, sollte Ehe- und Erbrecht klar regeln, einen Vorsorgeauftrag erstellen und die organisatorischen Strukturen prüfen. Denn nur mit einer durchdachten Planung bleibt das Lebenswerk auch in schwierigen Zeiten auf Kurs.
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