Knacknüsse bei der PK-Lösung und beim Vertragswechsel

Jedes Führungsgremium (ob VR, GL/Vorstand, Stiftungsrat, Gemeinderat, oder ähnliches) sollte sich regelmässig fragen, ob die aktuelle PK-Lösung für die Mitarbeitenden noch zeitgemäss und richtig ist.

von Dr. Jaap van Dam

 

Die Pensionskasse ist für viele Personen eine Blackbox. Zudem ist der Markt für Vorsorgelösungen dynamisch und ständig in Bewegung (Zinslage, Konsolidierung bisheriger Lösungen, Entwicklung von neue Vorsorgemodelle, usw.): eine Vorsorgelösung, die vor zehn Jahre noch Top war, kann sich mit der Zeit und im Vergleich zu anderen Anbietenden zu einem zweitrangigen Konstrukt entwickelt haben.

Die Vorsorgelösung sollte daher immer periodisch überprüft und hinterfragt werden. Insbesondere aber dann, wenn sich entweder seitens der Firma/Arbeitgeber relevante Entwicklungen (Wachstum, Zukauf, Umstrukturierung, ein guter Schadenverlauf, usw.) oder aber seitens der Pensionskasse die Konditionen geändert haben (Vorschlag zur Erneuerung des Anschluss-Vertrags; angekündigte Reglementsänderungen, usw.).

Kommt es zu einer Ausschreibung, sind folgende Fragestellungen und Themen relevant:

1. Vorsorgekonzept und Anbieter (Pensionskasse)
Je nach Alters-, Bildungsstruktur und Lohnniveau der Versicherten und der Branche sind die Wünsche, Prioritäten und Anforderungen an die Pensionskasse/Vorsorgelösung unterschiedlich. Bei den Arbeitgebenden ist die Bereitschaft und finanzielle Möglichkeit, um sich an der Pensionskasse finanziell zu beteiligen variabel. Es stellt sich die Frage, ob das bestehende Vorsorgekonzept (Vorsorgepläne, Anbieter) noch zeitgemäss und passend ist. Einzelfaktoren sind mitbestimmend, bspw. ob noch «Freie Mittel» vorhanden sind.


2. Zeitplan und Projektablauf
Bei Firmen und Institutionen, die nicht inhabergeführt sind, sollte für die interne Meinungsbildung und Entscheidungsfindung genügend Zeit eingeräumt werden. Ein Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2020 hat dazu geführt, dass die Mitsprache stärker zu gewichten ist. In der Praxis wird dies von den Pensionskassen unterschiedlich gehandhabt. Meistens stehen dabei nicht die Interessen der Versicherten im Vordergrund, sondern primär die Interessen der PK. Bereits schwach aufgestellte Pensionskassen, bspw. Branchen- und Verbandkassen, sind sehr formell und absurd defensiv (gar widerrechtlich), bei der Handhabung von Fristen und formellen Auflagen.


3. Rentner-Schicksal und Ausstiegsklauseln
Die Bestimmungen zur Pensionierung und Handhabung der Rentner bei einem Vertragswechsel gehören zu den kostspieligsten und daher wichtigsten Themen, die im Rahmen einer Vertragskündigung zu klären sind. Gerade in der Tief-/Negativ-Zinsphase sind Bestimmungen entstanden, die unbedingt zu hinterfragen sind. Die Modalitäten zur Kündigung von Pensionskassenverträgen sind in den Anschlussverträgen geregelt. Teure Ausstiegsklauseln sind offenzulegen und zu hinterfragen. Allenfalls ist dies ein «No-Go». Gut beraten sind Firmen, die bereits bei Vertragsabschluss die teuren Ausstiegsklauseln – falls möglich – ausschliessen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von unter fünf Jahren ist ein besonderes Augenmerk auf die Auflösungskosten zu halten. Insbesondere bei Vollversicherern können Abzüge von bis zu acht Prozent der Altersguthaben vorgenommen werden.


4. Reserven und Teilliquidation

Die finanziellen und versicherungstechnischen Reserven einer Pensionskasse bilden in der Regel ein Zuschlag von 15 bis 20% zu den Spar- und Deckungskapitalien. Je nach Pensionskasse soll bei grösseren Unternehmen (ab 50 – 100 MA) immer genau geprüft werden, ob im Rahmen einer Teilliquidation ein verdeckter Anspruch auf die-se Reserven besteht. Die Gesetzgebung und Rechtsprechung hierzu sind seit 1995 ständig in Bewegung. Bei den teilautonomen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen und bei Branchen- und Berufskassen sowie bei älteren Teil-Liquidationsreglementen sollte dies unbedingt von einem PK-Spezialist geprüft werden.


5. Aushandeln der Konditionen

Auch wenn Konzept und Anbieter unverändert weitergeführt werden, wird empfohlen die Konditionen regelmässig zu überprüfen und neu zu verhandelt werden. Viele Pensionskassen werben mit verlockenden Angeboten um Neukunden. Die treuen, langjährigen Kunden bleiben jedoch auf der Strecke. Ohne Anfrage verharren sie oft über Jahre auf demselben Prämienniveau. 


«Nur Firmen, die ihre Konditionen regelmässig neu aushandeln, können von stetigen Prämienreduktionen profitieren.»

Jaap van Dam, Dr. rer. publ. HSG


6. Digitale Abwicklung
Die Abläufe sind mit Online-Tools zu optimieren. Moderne Pensionskassen bieten Ihren Kunden Online-Tools an, welche die administrativen Tätigkeiten erleichtern und speditiver machen. Das aufwändige Ausfüllen von Formularen erübrigt sich. Ein Zugriff auf die nötigen Programme steht im Webportal – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche – zur Verfügung.

Interessiert?

 

HSP ist sehr erfahren und spezialisiert in komplexen PK-Abklärungen, namentlich beim Gemeinwesen und im öffentlich-rechtlichen Sektor (Spitäler, Bahnunternehmen, Energie). Im privat-rechtlichen Bereich sind wir stark in der Beratung von inhabergeführten Unternehmen in Verbindung mit Bezugsstrategie und Nachfolgethemen.

Das Thema Pensionskasse ist geprägt von Interessenbindungen und unterschiedliche Sichtweisen/Meinungen. Für eine unverbindliche «2nd-opinion» steht ihnen Dr. Jaap van Dam gerne zur Verfügung. Direkt +41 71 243 04 70, jaap.vandam@hsp-con.ch