BVG-Reform: Vom Kind und dem Badewasser
Ausgangslage
- Das BVG trat am 1.1.1985 in Kraft. Dies, nachdem das Dreisäulenkonzept bereits im Jahr 1972 von den Schweizer Stimmbürgern angenommen und somit in der Verfassung verankert wurde.
- Anpassungen sind bisher im Jahr 2004 und mit der sogenannten Strukturreform im Jahr 2010 erfolgt. Verwaltung, Politik, Sozialpartnern und Stimmbürgern ist es seither nicht mehr gelungen, hier einen gemeinsamen Nenner zu finden.
- Unbestritten ist, dass Anpassungen dringend nötig sind. Das BVG wurde damals für «klassische Familien-Modelle» konzipiert. Unsere Gesellschaft hat sich seither stark verändert.
- Zudem hat sich die Lebenserwartung massiv erhöht: von 1985 bis 2022 um ca. 5 Jahre. Das Rentenalter liegt jedoch immer noch bei Alter 65.
Das Dreisäulen-Konzept ist nun 40 Jahre in Kraft. Es zeigt sich, vorallem im Vergleich zu Ländern ohne ein solches Modell, dass die schweizerische Altersvorsorge robust, sicher und stabil sowie gut gegen wirtschaftliche und demografische Entwicklungen gewappnet ist.
Zielsetzung
Die drei Säulen bilden gesamthaft ein gut austariertes System mit einer Mischung aus Solidarität und Staat (in der ersten Säule), Sozialpartnerschaft (in den Säulen 2a und 2b) sowie Selbstbestimmung und Eigenverantwortung (in den Säulen 2b und 3). Die Zielsetzungen dieser Reform sind sinnvoll, auch weil diese ein klares Bekenntnis zum bewährten Dreisäulen-Modell sind. Diese Reform ist notwendig, weil damit insbesondere vielen Teilzeit-/Mehrfachbeschäftigten (schätzungsweise bis zu 100’000 Personen, mit Löhnen zwischen CHF 15’000 und 35'000) der Aufbau oder die Stärkung einer beruflichen Vorsorge ermöglicht wird.
Durch eine Vereinfachung und Reduktion der Spargutschriften soll die Position von älteren Mitarbeitenden auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden. Um der steigenden Lebenserwartung (bei gleichbleibendem Rentenalter) gerecht zu werden, ist der Umwandlungssatz anzupassen. Um die Rentenverluste, die hierdurch entstehen zu kompensieren, ist eine grosszügige Kompensationsregelung vorgesehen. Für die Finanzierung wird von allen Erwerbstätigen in der Schweiz einen Beitrag von ca. 0.24% Lohnprozent erhoben.
Auswirkung
Mit den vorgesehenen Anpassungen werden viele Teilzeitarbeitende mit eher tiefen Löhnen (insbesondere Frauen) neu in der PK versichert und somit in der Lage sein, eine eigene Altersvorsorge aufzubauen. Weiter schützt die Vorlage die Aktiv-Versicherten (insbesondere die Jungen in den sogenannte BVG-nahen Pensionskassen) vor den Umverteilungen, die mit dem aktuellen System verbunden sind. Es entsteht aber eine neue Umverteilung. Mit dem Vollzug wird der administrative Aufwand für alle Pensionskassen markant zunehmen.
Fragen?
Das Thema Pensionskasse ist geprägt von Interessenbindungen und unterschiedliche Sichtweisen/Meinungen. Für eine unverbindliche «2nd-opinion» steht ihnen Dr. Jaap van Dam gerne zur Verfügung. Direkt +41 71 243 04 70, jaap.vandam@hsp-con.ch